ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
> Abschluss des Seminar- / Trainings-
/ Coaching-Vertrages
Nach Anmeldung bei SIMON OUTDOOR erhalten Sie eine schriftliche
Bestätigung des Veranstalters. Ihre Anmeldung ist
auch telefonisch, per Fax oder Email verbindlich. Wird
der Vertrag für mehrere Personen abgeschlossen, so
steht der / die Anmeldende für die Erfüllung
der Vertragsverpflichtungen für alle von ihm / ihr
angemeldeten Personen ein wie für seine / ihre eigene.
> Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglich garantierten Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen
Programmes. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen,
etc.) bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung
des Veranstalters.
> Anreise / Rückreise
Die Anreise zum und Rückreise vom jeweiligen Veranstaltungsort
sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
> Preisbindung
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die
erst nach Übersendung der Auftragsbestätigung
eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können
dem Auftraggeber gegenüber erklärt werden. In
diesem Fall steht letztgenanntem grundsätzlich ein
Rücktritt vom Vertrag frei. Evtl. geleistete Vorauszahlungen
werden vom Veranstalter umgehend rückerstattet.
> Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Beginn der Veranstaltung
von seinem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich
für einen Rücktritt ist der Zeitpunkt des Zuganges
beim Veranstalter. Eine Rücktrittserklärung
mittels eingeschriebener Briefsendung wird empfohlen.
Im Falle eines Rücktritts hat der Veranstalter Anspruch
auf eine Entschädigung entsprechend § 651 BGB.
Maßgeblich für die Berechnung ist die Gesamt-Buchungssumme
sowie der Beginn der
vertraglichen Leistung. Die Kostenentschädigung wird
dabei folgendermaßen pauschaliert:
Nichtantritt oder vorzeitige Abreise auf eigenen Wunsch
ohne Verschulden des Veranstalters:
45 bis 30 Tage vor Beginn:
29 bis 15 Tage vor Beginn:
14 bis 8 Tage vor Beginn:
7 und weniger Tage vor Beginn: |
25 % Stornogebühr;
40 % Stornogebühr;
50 % Stornogebühr;
75 % Stornogebühr;
|
Nichtantritt oder vorzeitige Abreise auf eigenem
Wunsch ohne Verschulden des Veranstalters: 100 % Stornogebühr;
>Ersatzperson/en
Bis zum Tag des Reisebeginns kann der Kunde verlangen,
dass an seiner Stelle ein gleichwertiger Dritter bzw.
eine gleichwertige Gruppe die vertragliche Leistung wahrnimmt,
sofern dem nicht außergewöhnliche Gründe
entgegenstehen. Alle Rechte und Pflichten gehen dann auf
diese Person / Gruppe über. Der Veranstalter ist
berechtigt, für seinen Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr
von maximal € 25,00 zu berechnen.
> Absage durch den Veranstalter
Bei nicht erreichen der für die Veranstaltung erforderlichen
Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt,
die Maßnahme abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden
unverzüglich zurückgezahlt. Zusätzlich
werden dem Kunden etwaige durch die Buchung entstandene
Kosten bis zu einer Höhe von maximal € 25,00
erstattet, sofern ihm kein adäquates Ersatzangebot
unterbreitet werden kann.
> Gewährleistungspflicht
Weist die Maßnahme aus Sicht des Teilnehmers Mängel
auf, so ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren.
Wird der Mangel nicht während der Maßnahme
vor Ort erklärt, um Abhilfe zu ermöglichen,
kann dies zur Folge haben, dass keine Schadensersatzansprüche
in Form von Minderung oder Leistung von Schadensersatz
anerkannt werden können. Dem Veranstalter ist eine
angemessene Frist zu stellen, den Mangel abzustellen.
Dies gilt auch für eine ggf. vorzeitige Abreise.
Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, falls Abhilfe
objektiv unmöglich ist, diese verweigert wird oder
eine sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes
Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Unabhängig
hiervon sind Ansprüche auf Schadensersatz binnen
30 Tagen nach Maßnahmeende schriftlich gegenüber
dem
Veranstalter anzuzeigen. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch
verjährt sechs Monate nach dem vertragsgemäßen
Ende der Veranstaltung.
> Änderungen vor Ort
Änderungen an Vertragsleistungen vor Ort sind nur
im Einverständnis mit dem Veranstalter möglich.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme
bestimmter Leistungsteile, anteilige Maßnahmekosten
zurückzuzahlen.
> Haftungsregelung
Die Haftung fiir Personen- und Sachschäden wird mit
jedem einzelnen Teilnehmer /jeder einzelnen Teilnehmerin
in einem gesonderten Vertrag (Haftungsregelung) geregelt.
> Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters im Fall von Angeboten
mit oder für Jugendliche beschränkt sich auf
Gewährleistung gewöhnlicher Sicherheitsvorkehrungen.
Der Veranstalter ist von seiner Aufsichtspflicht befreit,
wenn sich der jugendliche Teilnehmer bewusst seiner Aufsicht
entzieht bzw. Anordnungen des Aufsichtspersonals nicht
befolgt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dass
eine Aufsichtsperson bei der Gruppe schläft; er ist
jedoch verpflichtet, bei Bedarf sofort vor Ort erreichbar
zu sein. Der Veranstalter ist verpflichtet, darauf hinzuwirken,
dass die Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten werden.
> Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden
rechtlichen Folgen ist Coburg.
> Schlussbestimmungen
Sämtliche Buchungen werden ausschließlich auf
Grundlage der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
festgelegten Punkte angenommen. Der Kunde erklärt
sich ausdrücklich mit der Annahme dieser Bedingungen
einverstanden. Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen
unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies
keine Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen.
Als Veranstalter wird SIMON OUTDOOR mit Sitz in Lindenstr.
16, 96484 Wiesenfeld bezeichnet.